AEO certified







Zollagent Porath bietet AEO-Check
 
Unterstützung auf dem Weg zum "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten"
 
Hamburg, Januar 2008. Seit dem 2. Januar dieses Jahres können sich Unternehmen als "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (Authorized Economic Operator – kurz: AEO) registrieren lassen. Als eines der ersten Unternehmen bewirbt sich die Hamburger Zollagentur Porath Customs Agents um den wichtigen Status. Porath bietet jetzt auch anderen Unternehmen Hilfe bei der komplexen Antragsstellung – mit dem AEO-Check.
 
Der AEO ist ein Hauptbestandteil der Zollsicherheitsinitiative der EU. Ziel ist es, sämtliche Lieferketten vor Gefahren wie Terroranschlägen zu schützen. Anerkann-te AEO haben unter anderem die Möglichkeit, innerhalb der gesamten EU ohne erneute umfangreiche Prüfung Bewilligungen für Zollverfahren zu erhalten. "Alle Unternehmen, die am Zollgeschehen beteiligt sind, können den AEO-Status beantragen", sagt Thorsten Porath, Geschäftsführer der Porath GmbH. "Es besteht zwar kein AEO-Zwang, der Antrag lohnt sich aber in vielen Fällen – insbesondere für Unternehmen, die mit den USA Außenhandel betreiben. Zudem wird der Status AEO immer häufiger von Kunden oder Lieferanten gefordert."
 
40 AEO-Anträge in Deutschland
 
Die Zulassung als AEO stellt hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit und die Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorschriften. Entsprechend komplex ist die Antragstellung: Beim zuständigen Hauptzollamt ist ein Antrag inklusive 26-seitiger Selbstauskunft einzureichen. Insgesamt haben nach Auskunft der Kon-taktstelle AEO beim Bundesfinanzministerium seit Jahresbeginn rund 40 Unter-nehmen einen AEO-Antrag gestellt.
 
"Aufgrund der Komplexität des Antrags ist die Hemmschwelle bei vielen Unternehmen zurzeit noch groß", erklärt Thorsten Porath. "Mit dem AEO-Check unterstützen wir Unternehmen in Kooperation mit unserem Partner, der Rechtsanwaltssozietät Graf von Westphalen, bei der Antragstellung."
 
Von der Ist-Analyse zum erfolgreichen Antrag
 
Beim AEO-Check geht es in erster Linie um Hilfestellung bei der organisatorischen Vorbereitung im Unternehmen. "Zunächst analysieren wir die Ist-Situation einschließlich aller zollrechtlichen und organisatorischen Abläufe im Unternehmen und identifizieren so die Schwachstellen. Ergebnisse sind Handlungsempfehlungen bis hin zu Arbeits- und Organisationsanweisungen, mit denen die Schwachpunkte optimiert werden können", erklärt Dr. Lothar Harings, Rechtsanwalt und Partner bei Graf von Westphalen. Welche Leistungen der Kunde in Anspruch nimmt, ist dabei ganz ihm überlassen. Thorsten Porath: "Unser AEO-Check bietet abgestufte Unterstützung – von der Mitarbeiterschulung bis zum Komplettprogramm. Gemeinsam mit dem Kunden entwickeln wir zum Beispiel ein Customs Compliance Programm, das heißt, eine Strategie zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Zudem erstellen wir einen AEO-Report und übernehmen auf Wunsch auch die Beantragung selbst. So bieten wir jedem Unternehmen die passende Unterstützung bei seinem Weg zum AEO."
 
Kurz-Info zu Porath Customs Agents
 
Die Porath GmbH Customs Agents wurde 1985 in Hamburg gegründet. Heute zählt das Familienunternehmen mit einem Jahresumsatz von 2,1 Millionen Euro zu den führenden Zollagenturen in Deutschland. Porath beschäftigt am Hauptsitz im Hamburger Freihafen und der Niederlassung am Flughafen Frankfurt insgesamt 22 Mitarbeiter. Sie sorgen für die professionelle Zollabfertigung von Im- und Exporten. Porath übernimmt dabei sämtliche Formalitäten, führt Zollläger und wickelt Veredelungsverkehre ab. Umfassende Zusatzservices wie die gesamte Import-Abwicklung im Outsourcing sowie das Consulting rund um Zoll und Außenhandel runden das Angebot ab.
 
Kurz-Info zu Graf von Westphalen
 
Graf von Westphalen ist eine Partnerschaft aus rund 150 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Mit Büros in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Freiburg, Hamburg, Köln, München sowie Alicante, Brüssel, Shanghai und Wien gehört Graf von Westphalen zu den großen unabhängigen Kanzleien in Deutsch-land. Aufbauend auf einer mehr als 50-jährigen Erfahrung verfügt das Team Zoll- und Außenhandel über besondere Kompetenz im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerrecht, Außenhandelsrecht, EG-Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht und -strafrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht.