Der DSLV hat gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden eine umfangreiche Stellungnahme zur Neuregelung der Nachweispflichten bei Ausfuhr sowie innergemeinschaftlichen Lieferungen abgegeben.
Mit Aufnahme des Echtbetriebs von AES 2.1 am 10. März 2012 wird ebenfalls erneut das Nachforschungsersuchen (Follow-up, Art. 796da ZK-DVO) in Betrieb genommen.
Als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in Versendungsfällen gilt ab dem 1. Januar 2012 in erster Linie der im elektronischen Ausfuhrverfahren übermittelte Ausgangsvermerk oder der Alternativ-Ausgangsvermerk.
Der DSLV rät allen Speditions- und Logistikunternehmen dringend davon ab, gegenüber ihren Auftraggebern eine Verpflichtung zur Beschaffung der so genannten Gelangensbestätigung einzugehen.
Der DSLV hat sich erneut an das Bundesfinanzministerium gewandt und ausführlich Stellung zu den Neuerungen der Dienstvorschrift zu den vereinfachten Verfahren genommen.
Die "Gelangensbestätigung" ersetzt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab dem 1.1.2012 die Spediteursbescheinigung. Die Gesetzesänderung hat erheblichen administrativen Mehraufwand für die gesamte Lieferkette zur Folge.